Arbeitgeber und Steuerberater
Spezielle Informationen für Arbeitgeber & Steuerberater
Betriebsprüfdienst / Prüfbüros
Seit dem 1.1.1999 sind ausschließlich die Rentenversicherungsträger für die Betriebsprüfungen zuständig.Die Prüfung erfolgt in erster Linie durch die Betriebsprüfer im persönlichen Kontakt mit Arbeitgebern und Steuerberatern.
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Publikationen, Vorträge und Termine
Spezielle Publikationen für Arbeitgeber & Steuerberater, Vortagstermine und Veranstaltungsorte.
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Gleitzone
Mit Wirkung vom 01.04.2003 wurde die Gleitzone für den Niedriglohnbereich eingeführt. Eine Gleitzone liegt bei einem Beschäftigungsverhältnis vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800,00 Euro im Monat liegt und die Grenze von 800,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
Betriebsprüfung im Auftrag der Unfallversicherung
Ab 1.1.2010 prüfen die Träger der Rentenversicherung für die Unfallversicherung mit. Dies geschieht im Rahmen der Prüfungen nach § 28p Sozialgesetzbuch (SGB) IV und erfasst Prüfzeiträume ab 1.1.2009.
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Künstlersozialabgabe
Seit Mitte 2007 sind die Rentenversicherungsträger auch für die Prüfung der Künstlersozialabgabe zuständig.
Meldeverfahren nach der DEÜV
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit unter anderem Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer. Aus diesem Grund müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen erstatten, welche beispielsweise dazu dienen, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen.
Bundesstandard eXTra
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) hat den Standard „eXTra – einheitliches XML-basiertes Transportverfahren“ für die Datenübermittlung zwischen Wirtschaft und Verwaltung herausgegeben.
elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Nach dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in der Sozialversicherung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor.Voraussichtlich ab Anfang Oktober 2011 wird eine Pilotphase mit interessierten Arbeitgebern und Steuerberatern durchgeführt, sofern der jeweilige Softwarehersteller das Verfahren unterstützt. Ab April 2012 soll das Verfahren allen Arbeitgebern angeboten werden.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Längeren Krankheitszeiten der Mitarbeiter entgegenzuwirken und den Arbeitsplatz zu erhalten, ist das Hauptziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Dies lohnt sich für alle - für den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und die Sozialversicherungsträger.
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Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
16.08.2011









