Leistungen
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen 4 Arten von Reha-Leistungen: die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Umschulungen oder Weiterbildungen, die ergänzenden Leistungen beispielsweise Übergangsgeld oder Kosten für Haushaltshilfen und die sonstigen Leistungen wie Rehabilitationen nach Krebserkrankungen sowie Heilbehandlungen für Kinder von Versicherten.
Medizinische Rehabilitation
Wenn Ihre Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll Sie die medizinische Rehabilitation wieder fit für den Beruf machen. In erster Linie gehört dazu die stationäre Rehabilitation. Dabei sind Sie ganztägig mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Neben stationären Leistungen gibt es auch die ganztägig ambulante Rehabilitation.
Anschlussrehabilitation
Eine besondere Form der Rehabilitation ist die Anschlussrehabilitation (AHB). Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus - zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder einer Operation - an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilzunehmen.
Onkologische Rehabilitation
Nach einer abgeschlossenen Behandlung wegen einer Krebserkrankung können Sie eine medizinische Rehabilitation erhalten, um die Erfolge der Behandlung zu sichern.
Entwöhnungsbehandlung
Oft bedarf es eines entscheidenden ersten Schrittes, um den Weg aus der Sucht zu finden. Um Sie dabei zu unterstützen, gehören Entwöhnungsbehandlungen zu unserem Rehabilitationsangebot. Das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei einer stoffgebundenen Suchterkrankung, wie zum Beispiel Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit. Die Rehabilitation erfolgt ambulant oder stationär in ausgewählten Suchteinrichtungen.
Kinderrehabilitation
Kinder, deren Gesundheit beeinträchtigt ist und diese Krankheit voraussichtlich Auswirkungen auf die spätere Erwerbsfähigkeit hat, können eine Kinderrehabilitation erhalten. Die Leistung wird nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen durchgeführt.
Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
Persönliches Budget
Leistungen zur Teilhabe werden im Grundsatz als Sachleistungen erbracht. Allerdings sieht das SGB IX vor, dass die Rehabilitationsträger Leistungen auch in Form des Persönlichen Budgets erbringen können. Es soll Anspruchsberechtigten in stärkerem Maße ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Rehabilitationsnachsorge
Das Ende des Rehabilitationsaufenthaltes ist nur eine Zwischenstation. Um den erzielten Erfolg langfristig zu sichern, bieten wir vielfältige Leistungen "für die Zeit danach" an. Hier finden Betroffene, Rehabilitations- oder Nachsorgeeinrichtungen oder als Haus-, Betriebsärzte und Arbeitgeber alle wichtigen Informationen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Längeren Krankheitszeiten der Mitarbeiter entgegenzuwirken und den Arbeitsplatz zu erhalten, ist das Hauptziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Dies lohnt sich für alle - für den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und die Sozialversicherungsträger.
Mehr Information zum Thema: "Betriebliches Eingliederungsmanagement"
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
21.02.2011









